Bestimmungen für Bahnmotorräder 500ccm Die Motorräder müssen mit einem 4-Takt-Einzylinder-Motor mit max.4 Ventilen, einem Vergaser mit max.34 mm Durchmesser und einer Zündkerze ausgerüstet sein Gasschieber müssen automatisch schließen wenn der Fahrer den Gasgriff losläßt. Die komplette Ansaugluft muss durch den Lufteinlass des Vergaserkörpers fliessen. Das Öffnen und Schließen des Gasschiebers darf ausschlieslich mechanisch per Gasdrehgriff durch einen Bowdenzug durchgeführt werden. Elektronisch gesteuerte Drosselklappen sind verboten. Die Komplette Ansaugluft muß durch den Drosselklappenstutzen geführt werden. Es darf keine andere Umgebungsluft in den Zylinder gelangen. 58.02 Auf der Motorseite des Vergasers muß die Auslasszone auf einer Länge von mindestens 25 mm, gemessen ab Gasschieberkante, eine konstante kreisrunde Form von max. 34+ 0,1 mm aufweisen. Außer einer einzigen Bohrung von max. 6mm (z.B.für den Choke) dürfen sich in diesen Bereich keine weiteren Düsen oder Bohrungen befinden. Die Lufteinlaßseite des Vergasers muss ebenfalls eine kreisrunde Form aufweisen, deren Durchmesser, gemessen ab Gasschieberkante, mindestens 5 mm konstant bleiben muss. In diesen Bereich dürfen sich außer der Kraftstoffdüse keine weiteren Bohrungen oder Düsen befinden.
|